Bevor Sie mit Ihrer E-Shisha abreisen, ist es wichtig zu wissen, dass jede Fluggesellschaft eigene Richtlinien bezüglich der Mitnahme von E-Shishas im Handgepäck hat. Daher empfehlen wir dringend, sich vor Ihrer Reise direkt bei Ihrer Fluggesellschaft zu informieren. Generell sind E-Shishas im Handgepäck erlaubt, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Die Batterie ist dabei ein entscheidender Faktor. Lithium-Ionen-Batterien, die häufig in E-Shishas verwendet werden, unterliegen strengen Vorschriften.
Bei den Sicherheitskontrollen gelten bestimmte Grundsätze: Die E-Shisha sollte vorzugsweise im ausgeschalteten Zustand transportiert werden, und es ist dringend angeraten, die Batterie zu entnehmen, falls dies möglich ist. Manche Fluggesellschaften verlangen sogar, dass die Batterie separat aufbewahrt wird, zur Sicherheit für alle Passagiere.


E-Flüssigkeiten im Handgepäck
Ein weiterer Punkt ist die Mitnahme von E-Flüssigkeiten. Im Hinblick auf die Flüssigkeitsregelung im Handgepäck dürfen E-Flüssigkeiten nur in Behältern mit maximal 100 ml transportiert werden. Alle Flüssigkeiten sollten zusammen in einer transparenten, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein. Diese Vorschrift gilt weltweit und es gibt kaum Ausnahmen.
Vorbereitung für die Reise
Damit Ihre E-Shisha und das Zubehör nicht beschädigt werden, ist eine gute Verpackung entscheidend. Wir empfehlen eine feste und stoßsichere Verpackung, nutzen Sie idealerweise die Originalverpackungen, um möglichen Beschädigungen vorzubeugen.
Weitere Tipps zur Nutzung im Flugzeug
Innerhalb des Flugzeugs ist die Benutzung von E-Shishas strengstens untersagt. Die vorhandene Rauchmelder könnten durch den Dampf ausgelöst werden, und viele Fluggesellschaften betrachten das Dampfen ähnlich wie das Rauchen. Wenn Sie also ein Bedürfnis verspüren, ist es ratsam, mehrere Nikotinpflaster oder -kaugummis mitzunehmen, um die Reise angenehmer zu gestalten.
Fragen und Antworten
- Kann ich meine E-Shisha im Flugzeug benutzen?
Nein, die Nutzung von E-Shishas im Flugzeug ist in der Regel verboten. - Welche Vorschriften gelten für E-Flüssigkeiten im Handgepäck?

E-Flüssigkeiten müssen die allgemeinen Flüssigkeitsregeln für Handgepäck einhalten, sprich, maximal 100 ml pro Behälter. - Was passiert, wenn ich meine E-Shisha verbotenerweise benutze?
Die Nutzung kann zu einer Geldstrafe führen, und im schlimmsten Fall könnten rechtliche Konsequenzen drohen.